In Kraft getreten am 01. März 2017
Auch wenn Sie umziehen, können Sie Mitglied der Borgfelder Kirchengemeinde bleiben. Dies ist allerdings nicht automatisch der Fall, denn mit der neuen Anschrift werden Sie automatisch Mitglied der neuen Wohnsitz-Gemeinde.
Bei Fragen bezüglich der Gemeindezugehörigkeit und/oder dem Wunsch nach einer erneuten Zugehörigkeit zu unserer Kirchengemeinde wenden Sie sich an unser Gemeindebüro.
Telefon: 0421 270128
E-Mail: kirche-borgfeld@online.de
Nachfolgend haben wir Ihnen die Dokumente bereit gestellt, die Sie für einen Gemeindeübertritt innerhalb der Bremischen Evangelischen Kirche oder aus einer anderen Landeskirche benötigen.
Umpfarrung innerhalb der Bremischen Evangelischen Kirche
Umpfarrung aus einer anderen Landeskirche
Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Umpfarrung aus einer anderen Landeskirche in Ihre Wunschgemeinde
Vielen Dank für Ihre Nachricht.